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   VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163   

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VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163 (https://dejure.org/2015,17423)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163 (https://dejure.org/2015,17423)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 (https://dejure.org/2015,17423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch;Öffentliche Entwässerungsanlage Starkregen; Überschwemmung; Vernässung

  • rewis.io

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch, Entwässerungsanlage, Starkregen, Überschwemmung, Vernässung, Verwaltungsstreitsache, Grundstücksvernässungen, Niederschlagswasserableitung, Entwässerungsgraben, Folgenbeseitigungsanspruch, Abwehranspruch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    a) Die Beklagte betreibt ihren öffentlichen Kanal als Einrichtung der Daseinsvorsorge in schlichthoheitlicher Verwaltung (vgl. BGHZ 91, 20 ff. mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung).

    c) Gegen hoheitliche Beeinträchtigungen steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Abwehranspruch zu, soweit sie nicht hingenommen werden müssen und der Anspruch nicht wegen überwiegender Gemeinwohlbelange zu versagen ist (vgl. BGHZ 91, 20 ff.).

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Da die rechtswidrige Inanspruchnahme des Grundstücks eine unerlaubte Handlung in Gestalt einer Eigentumsverletzung darstellte (§ 823 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG), kann der Kläger von der Beklagten Ersatz bzw. Freistellung bezüglich der dadurch veranlassten Rechtsverfolgungskosten verlangen (vgl. BayVGH vom 29.11.2013 Az. 4 B 13.1166 unter Hinweis auf Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f. m.w.N.; BGH, U.v. 12.12.2006 - VI ZR 175/05 - NJW-RR 2007, 856; BayVGH, U.v. 24.2.2011 - 7 B 10.1272 - juris).

    Da es ihm ersichtlich darauf ankam, den Streit möglichst ohne Gerichtsverfahren zu bereinigen, kann seinem Erstattungsbegehren auch nicht der Einwand entgegengehalten werden, dass die vorprozessual entstandenen Aufwendungen allein der Vorbereitung eines Rechtsstreits gedient hätten (vgl. BayVGH vom 29.11.2013 Az. 4 B 13.1166 unter Hinweis auf BGH, U.v. 11.12.1986 - III ZR 268/85 - juris).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    b) Als Anspruchsgrundlage für die Abwehr von Auswirkungen hoheitlichen Verhaltens ist der bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber insbesondere durch Richterrecht geprägte öffentlich-rechtliche Abwehr- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch anzusehen (vgl. BVerwGE 94, 100/103 m.w.N.).

    Der Abwehranspruch setzt voraus, dass ein hoheitlicher Eingriff vorliegt, der ein subjektives Recht des Klägers verletzt, und dass dadurch ein noch andauernder Rechtszustand geschaffen wird (vgl. BVerwGE 94, 100/104).

  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Da es ihm ersichtlich darauf ankam, den Streit möglichst ohne Gerichtsverfahren zu bereinigen, kann seinem Erstattungsbegehren auch nicht der Einwand entgegengehalten werden, dass die vorprozessual entstandenen Aufwendungen allein der Vorbereitung eines Rechtsstreits gedient hätten (vgl. BayVGH vom 29.11.2013 Az. 4 B 13.1166 unter Hinweis auf BGH, U.v. 11.12.1986 - III ZR 268/85 - juris).
  • BGH, 11.10.1990 - III ZR 134/88

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen fehlender Entwässerung bzw. fehlendem

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Richtungsweisend ist insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 11.10.1990 Az. III ZR 134/88, VersR 1991, 888 ff.), wonach die Gemeinde nicht nur für die Entwässerung ihres Baugebiets, sondern auch insbesondere dann dafür Sorge zu tragen hat, dass dieses vor Hochwasser geschützt wird, wenn es sich um ein Gebiet handelt, in dem es in einem überschaubaren Zeitraum von wenigen Jahren wiederholt nach starken Regenfällen zu Hochwasser und dadurch verursachten Überschwemmungen gekommen war, und hinreichende Anzeichen dafür vorlagen, dass schon die Anlage des Entwässerungssystems nicht (mehr) den Anforderungen des Hochwasserschutzes und der Verkehrssicherheit genügte, und dass dem durch Veränderung der Entwässerungsanlage oder (zumindest) durch regelmäßige Überprüfung der Durchlässigkeit der Anlage Rechnung getragen werden musste.
  • VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247

    Folgenbeseitigungsanspruch, Überschwemmungsgefahr für Ufergrundstück,

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Dies gilt auch dann, wenn eine Klimaveränderung z.B. zu mehr Starkregenereignissen führen sollte (so BayVGH vom 26.6.2007 mit Hinweis auf BayVGH vom 4.4.2005 - Az. 22 B 01.247).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Maßstab für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist das Empfinden eines verständigen, das Allgemeininteresse berücksichtigenden Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkreten Beschaffenheit und nicht das subjektive Empfinden des Gestörten (BGH NJW 1999, 356).
  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272

    Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Da die rechtswidrige Inanspruchnahme des Grundstücks eine unerlaubte Handlung in Gestalt einer Eigentumsverletzung darstellte (§ 823 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG), kann der Kläger von der Beklagten Ersatz bzw. Freistellung bezüglich der dadurch veranlassten Rechtsverfolgungskosten verlangen (vgl. BayVGH vom 29.11.2013 Az. 4 B 13.1166 unter Hinweis auf Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f. m.w.N.; BGH, U.v. 12.12.2006 - VI ZR 175/05 - NJW-RR 2007, 856; BayVGH, U.v. 24.2.2011 - 7 B 10.1272 - juris).
  • VG Regensburg, 16.11.2009 - RO 8 K 09.1966

    Zum Anspruch auf Abwehr von bei Starkregenereignissen zulaufendem

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Aus den Erfahrungen des Gerichts aus gleichgelagerten Fällen (vgl. etwa Urteil vom 16.11.2009 Az. RO 8 K 09.1966), entspricht es dem Stand der Technik unter Berücksichtigung des den Kommunen wirtschaftlich Zumutbaren im ländlichen Raum beim Kanalbau von einem einjährigen Regenereignis, einem zweijährigen Überstauereignis und einem zehnjährigen Überflutungsereignis auszugehen.
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163
    Es komme für die Dimensionierung eines Entwässerungssystems entscheidend auf die im konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse an, namentlich in abwasserwirtschaftlicher und -technischer sowie topographischer Hinsicht (vergleiche BGH, 1989-10-05 Az. III ZR 66/88, NJW 1990, 1167).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18

    Eigenschutz bei Starkregen

    Ein derartiger Anspruch setzt ebenso wie der Folgenbeseitigungsanspruch voraus, dass ein hoheitliches Handeln vorliegt, das ein subjektives Recht des Klägers verletzt, und dass dadurch ein noch andauernder Rechtszustand geschaffen wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. September 1999 - 8 B 96.2885 -, juris Rn. 22; VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 21).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 10 K 17746/17

    Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es nach den Umständen des konkreten Einzelfalls angemessen, den Abwasserbeseitigungspflichtligen nur bis zu einem fünfjährigen Regenereignis in die Verantwortung zu nehmen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 29 und vom 16.11.2009 - RO 8 K 09.1966 -, juris Rn. 30, VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2014 - 4 K 379/14.NW -, juris Rn. 38).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 1 LB 89/19

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch auf Ergreifen von

    Letztlich kommt es auf das Gesamterscheinungsbild an, das dann wertend zu beurteilen ist (vgl. zum Ganzen VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Mangels substantieller Anhaltspunkte für Alternativen spricht bereits im Hinblick auf die Lage des Mühlenteichs unmittelbar oberhalb des Grundstücks der Kläger sowie unter Berücksichtigung der "Vorgeschichte" (zunächst Wasserdurchlässigkeit bei Vertragsschluss 2003, nach Durchführung vertraglich vorgesehener Versiegelung Dichtigkeit) der Beweis des ersten Anscheins (vgl. VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 26 im Falle eines benachbarten Regenrückhaltebeckens) für die Feststellung dieses Sachverhalts.

    Offensichtlich stellt es folglich auch eine hoheitliche Aufgabe dar, den Feuerlöschteich so zu betreiben, dass von ihm keine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks der Kläger durch Wasserzufluss ausgeht (vgl. VG Regenburg, Urteil vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris Rn. 26), wie es vor dem 6. Juni 2011 auch der Fall war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 11 A 2800/18

    Maßnahmen zum Schutz des Grundstücks eines Eigentümers vor Überflutung durch

    vgl. VG Regensburg, Urteile vom 16. November 2009 - RO 8 K 09.1966 -, juris, Rn. 17, und vom 3. Juni 2015 - RO 8 K 14.2163 -, juris, Rn. 21.
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 8 C 21.2510

    Fehlender Anordnungsgrund für sofortige Sicherungsmaßnahmen an einem Bach

    Allgemeine Regeln, etwa im Hinblick auf einen bestimmten "Berechnungsregen", können dann nicht alleiniger Maßstab sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein darauf zugeschnittenes Ableitungssystem außerstande ist, das anfallende Wasser nicht nur in seltenen Ausnahmefällen, sondern darüber hinaus auch bei häufigeren Anlässen zu bewältigen (vgl. BGH, U.v. 11.10.1990 - III ZR 134/88 - NJW-RR 1991, 733 = juris Rn. 19 f.; U.v. 5.10.1989 - III ZR 66/88 - BGHZ 109, 8 = juris Rn. 12; U.v. 27.1.1983 - III ZR 70/81 - DVBl 1983, 1055 = juris Rn. 22 ff.; vgl. auch VG Regensburg, U.v. 3.6.2015 - RO 8 K 14.2163 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Halle, 06.12.2016 - 6 A 121/14
    und vom 3. Juni 2015 - Ro 8 K 14.2163 -, zit. nach juris [häufiger als einmal in fünf Jahren]).
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